Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1956 - V BLw 72/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,2220
BGH, 03.05.1956 - V BLw 72/55 (https://dejure.org/1956,2220)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1956 - V BLw 72/55 (https://dejure.org/1956,2220)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1956 - V BLw 72/55 (https://dejure.org/1956,2220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,2220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.10.1955 - V BLw 24/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1956 - V BLw 72/55
    Die der Landwirtschaftsbehörde übergeordnete Behörde ist, wenn sie als Beteiligte des Verfahrens gilt (§ 32 Abs. 2 LwVG), auch Beteiligte im Sinne der Regelung der Kostenerstattung, so daß ihr im Falle des § 45 Abs. 1 Satz 2 LwVG die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 10. März 1955, V BLw 14/55, RechtdLandw 1955, 224 und 11. Oktober 1955, V BLw 24/55, RechtdLandw 1956, 56).

    An dieser Auffassung, der sich das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluß vom 10. Januar 1956, LwB Reg 57/55) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung und Riedel (JZ 1956, 160 [162 unter Nr. 12 a]) angeschlossen haben, hält der Senat auch gegenüber der abweichenden Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluß vom 9. Januar 1956, RechtdLandw 1956, 79) und den Ausführungen von Herminghausen (RechtdLandw 1956, 57) und Rötelmann (MDR 1956, 160 [BGH 11.10.1955 - V BLw 24/55]) fest.

  • BGH, 10.03.1955 - V BLw 14/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1956 - V BLw 72/55
    Die der Landwirtschaftsbehörde übergeordnete Behörde ist, wenn sie als Beteiligte des Verfahrens gilt (§ 32 Abs. 2 LwVG), auch Beteiligte im Sinne der Regelung der Kostenerstattung, so daß ihr im Falle des § 45 Abs. 1 Satz 2 LwVG die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 10. März 1955, V BLw 14/55, RechtdLandw 1955, 224 und 11. Oktober 1955, V BLw 24/55, RechtdLandw 1956, 56).
  • BGH, 07.12.1954 - V BLw 47/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1956 - V BLw 72/55
    Die Rechtsbeschwerdeführerin hätte sich allerdings, soweit die Zulässigkeit der Bedingung in Frage steht, auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1954 (V BLw 47/54, RechtdLandw 1955, 39) berufen können.
  • BGH, 07.07.1953 - V BLw 2/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1956 - V BLw 72/55
    Soweit die Rechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der Erörterung der Zulassung von Landabfindungen an Familienfremde die angeblich vom Beschwerdegericht nicht berücksichtigte Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. Juli 1953 (V BLw 2/53, RechtdLandw 1953, 278 [280]) erwähnt und damit die Geltendmachung einer Abweichung im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG beabsichtigt sein sollte, ist nicht ersichtlich, worin diese Abweichung liegen soll, zumal da die Ausführungen in dem vorgenannten Beschluß, auf welche die Rechtsbeschwerde verweist und zu denen sie eine Stellungnahme seitens des Beschwerdegerichts vermißt, lediglich die Frage der Umdeutung einer unwirksamen Landabfindung in ein Geldvermächtnis, also eine Frage betreffen, die nicht Gegenstand des gegenwärtigen Verfahrens ist.
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Daß die Landwirtschaftsbehörde, die Beschwerde erhoben hat, im Sinne des § 45 LwVG (formell) Beteiligte sei und daher im Falle ihres Unterliegens die Kosten des Beschwerdegegners tragen müsse, hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen (Beschlüsse vom 10. März 1955 V BLw 14/55 [LM Nr. 7 zu § 24 LwVG = MDR 1955, 605]; vom 11. Oktober 1955 V BLw 24/55 [RdL 1956, 56] und vom 3. Mai 1956 V BLw 72/55 [RdL 1956, 245]).
  • BGH, 06.02.1962 - V BLw 4/61

    Landwirtschaftsrechtliche Ausgestaltung der Genehmigung einer

    Zu Unrecht glaubt die Rechtsbeschwerde, das Oberlandesgericht sei von dem Beschluß des Senats vom 3. Mai 1956 (V BLw 72/55, RdL 1956, 245) abgewichen, weil es bei der Prüfung der unwirtschaftlichen Zerschlagung das Schicksal des abzutrennenden Grundbesitzes nicht geprüft habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht